Guten Abend! | Heute ist Donnerstag der 2. Oktober 2025 | Morgen wird der Tag der deutschen Einheit begangen, dieser Tag ist ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag. | Sommerzeit : 20:30:11 Uhr | Aktuelle Entscheidung des BGH : Verurteilungen nach Schießerei in einem Hanauer Hochhaus rechtskräftig

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

Suche :

Titel:

Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Voßkuhle besuchte vom 26. März bis 28. März 2018 das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne. Dabei wurden die Besucher von dem Präsidenten des Schweizerischen Bundesgerichts, Prof. Dr. Ulrich Meyer, empfangen. Neben dem Föderalismus und der Aufbewahrungspflicht von Daten, war der Umgang mit gefährlichen Straftätern Thema der Fachgespräche. Darüber hinaus dienten die Gespräche dem Austausch über die Rechtsprechung beider Gerichte.

Aktenzeichen:

28. März 2018 | Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim Schweizerischen Bunde

Quellenangabe:

Bundesverfassungsgericht

Veröffentlichung am:

28. März 2018 (Mittwoch)

Nachricht:

Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Voßkuhle besuchte vom 26. März bis 28. März 2018 das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne. Dabei wurden die Besucher von dem Präsidenten des Schweizerischen Bundesgerichts, Prof. Dr. Ulrich Meyer, empfangen. Neben dem Föderalismus und der Aufbewahrungspflicht von Daten, war der Umgang mit gefährlichen Straftätern Thema der Fachgespräche. Darüber hinaus dienten die Gespräche dem Austausch über die Rechtsprechung beider Gerichte.



Für das Jahr 2025 liegen noch keine Datensätze vor!

Besucherzähler: 278337
Besucher-Online: 13

zurück zur Hauptseite


© 2006-2025 Rechtsanwalt Bernd Wünsch